Sofern das persönliche Einkommen nicht ausreicht, werden die Kosten für die vollstationäre Eingliederungshilfe in der Regel vom zuständigen Sozialhilfeträger - Sozialamt übernommen. Erkennt der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme an, so hat der Bewohner als Leistungsempfänger Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, umgangssprachlich als sog. "Taschengeld" bezeichnet. Die Höhe des Barbetrages beträgt durchschnittlich ca. 100,00 € pro Monat.
 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der in unserer Einrichtung angebotenen Arbeitstherapie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine finanzielle Vergütung zu erhalten.  Diese ist jedoch abhängig von Zuverlässigkeit, Arbeitsmenge und Arbeitsqualität.

  

Unsere Einrichtung bietet den Bewohnern in Abstimmung mit deren Betreuern eine sog. Barbetragsverwaltung an. Das bedeutet: Der Bewohner verwaltet seinen Barbetrag wie bei einer Bank individuell, indem er bei der Einrichtung ein Bewohnerkonto führt. Dort kann er Barabhebungen vornehmen oder Zahlungsverfügungen veranlassen, wenn z. B. Zahlungsverpflichtungen bestehen, die ratenweise bedient werden müssen.